Tourexpi
Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt
muss mit einem teuren Andenken rechnen. Denn die Bußgelder sind in vielen
Ländern oftmals höher als in Deutschland. Der ADAC gibt einen Überblick
darüber, was wo droht und wie man sich am besten verhält, sollte tatsächlich
ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landen.
Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr
als 20 km/h landet man in Frankreich bei einem Bußgeld von 135 Euro. In Italien
werden sogar 175 Euro fällig. Besonders tief in die Tasche greifen muss man in
Norwegen, wo mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird. Zum Vergleich: In Deutschland
kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 60 Euro.
Auch falsches Parken wird im Ausland zum Teil
deutlich stärker sanktioniert als in Deutschland. Während man hierzulande bei
einem Parkverstoß mit 10 bis 110 Euro rechnen muss, werden in Spanien oder
Rumänien bis zu 200 Euro fällig. Polen (125 Euro) und die Niederlande (120
Euro) sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Bußgeldern dabei.
Fährt man bei Rot über die Ampel, wird es vor allem
in Norwegen erneut besonders teuer: 850 Euro müssen hier bei einem
Rotlichtverstoß aufgebracht werden. Ähnlich hoch ist es in Griechenland mit 700
Euro. Auch in Kroatien muss man mit mindestens 390 Euro tief in die Tasche
greifen. Die Niederlande verlangen 300 Euro. In Spanien geht es bei 200 Euro
los, in Italien bei 170 Euro und in Deutschland bei 90 Euro.
Der ADAC rät, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu
ignorieren. Wenn der Vorwurf stimmt, sollte man umgehend zahlen. In manchen
Ländern werden hohe Rabatte bei Schnellzahlung gewährt. Bußgelder aus fast
allen EU-Staaten können nämlich auch in Deutschland ab einer Grenze von 70 Euro
nachträglich vollstreckt werden. In Österreich fällige Bußgelder sogar schon ab
einer Höhe von 25 Euro. Bei Schreiben von privaten Inkassofirmen sollte man
jedoch vorsichtig sein, warnt der ADAC. Solange es sich um öffentlich-rechtliche
Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen
nur Behörden polizeiliche Geldbußen grenzüberschreitend eintreiben. In
Deutschland müssen ausländische Behörden hierfür das Bundesamt für Justiz um
Vollstreckungshilfe bitten.
Detaillierte
Informationen zu den Bußgeldern im Ausland
Bildnachweis:
© ADAC
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