Tourexpi
Wenn
das Flugzeug ausfällt oder Gepäck verloren geht, kann sich die Urlaubslaune
trüben. Mit einem Mobilitätspaket möchte die Europäische Kommission die
Rechte von Reisenden in der EU stärken und ihre Durchsetzung sicherstellen. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Vorhaben. Die Vorschläge
der Europäischen Kommission reichen jedoch aus Sicht des vzbv nicht aus. Der
vzbv fordert in einem Positionspapier eine zeitgemäße Reform und eine Stärkung
der Rechte Reisender.
„Verbraucherrechte
geben den Menschen Sicherheit – auch auf Reisen. Sie schützen vor Nachteilen
bei Verspätungen und Flugausfällen und sorgen dafür, dass Reisende im
Störungsfall entschädigt werden. Leider reichen die aktuellen Vorschläge der
Europäischen Kommission bei Weitem nicht aus, um die Rechte für Passagiere und
Urlauber:innen zu verbessern und zu sichern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des
vzbv. Die Europäische Kommission verpasse mit dem vorgelegten Mobilitätspaket
die Chance, Passagierrechte an technologische und gesellschaftliche
Entwicklungen anzupassen.
vzbv
fordert zeitgemäße Reform der Passagierrechte
Im
Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsprozesses warnt der vzbv, dass ein alter
Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 mitverhandelt wird.
Dieser Vorschlag ist aus Sicht des vzbv schlicht veraltet und nicht
zukunftsfähig. Er sieht unter anderem vor, die Schwellen für Entschädigung bei
Verspätungen anzuheben. Erst ab mindestens fünf Stunden Verspätung soll demnach
entschädigt werden. Damit würden nur noch wenige Geschädigte einen Anspruch
geltend machen können. „Die Europäische Kommission muss den zehn Jahre alten
Vorschlag zurückziehen und stattdessen zeitgemäße Ideen vorantreiben“, sagt
Pop.
Schutz
vor Insolvenzen von Fluggesellschaften gefordert
Der
vzbv fordert, dass Verbraucher:innen auch gegen Schäden abgesichert werden, die
durch eine Insolvenz einer Fluggesellschaft entstehen. Die Vorschläge der
Europäischen Kommission sehen jedoch keinen entsprechenden Insolvenzschutz vor.
Auch die bestehende Vorkassepraxis bei Flugreisen wurde nicht
verbraucherfreundlich angepasst. Damit tragen Verbraucher:innen weiterhin das
Risiko, dass Fluggesellschaften zahlungsunfähig und Verträge nicht erfüllt
werden. Beide Fragen wurden von der Europäischen Kommission geprüft, blieben
aber unbeantwortet. Ebenso enttäuschen die Vorschläge für kombinierte Reisen,
bei denen mehrere Verkehrsmittel genutzt werden, aus Verbrauchersicht: Künftig
soll es ausreichen, dass Online-Buchungsvermittler ihre Kund:innen darüber informieren,
dass sie nicht geschützt sind.
Aus
Sicht des vzbv fehlen zudem weitreichende Maßnahmen, mit denen
Verbraucher:innen ihre Rechte unkompliziert geltend machen können. Zu oft
stoßen Verbraucher:innen noch auf Abwehrstrategien der Airlines. Die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagenen standardisierten Erstattungs- und
Entschädigungsformulare sind ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber
aus Sicht des vzbv nicht aus.
Besserer
Schutz bei Pauschalreisen in Krisenzeiten
Mit
Blick auf die Rechte bei Pauschalreisen enthält der Vorschlag geringe
Verbesserungen. Künftig sollen Verbraucher:innen in Krisenzeiten beispielsweise
Gutscheine nur freiwillig akzeptieren müssen. Die Gutscheine sollen
insolvenzgeschützt und erstattungsfähig sein, sofern sie nicht verwendet
werden.
Andere
Vorschläge würden die Lage für Pauschalreisende aus Deutschland jedoch
verschlechtern: Die Europäische Kommission sieht zwar vor, die deutsche
Anzahlungspraxis bei Pauschalreisen europaweit zum Standard zu machen. Damit
wird die Höhe der Anzahlung begrenzt, die Reisende bei Abschluss einer
Pauschalreise leisten müssen. Doch laut Kommissionsvorschlag darf die
Anzahlungsgrenze insgesamt höher sein, als bislang in Deutschland üblich.
Der
vzbv hält die Kategorie „Verbundene Reiseleistungen“ für problematisch. Dies
ist aus Sicht des vzbv eine Hintertür, um Haftungen zu umgehen. Anders als
Pauschalreisen sind solche Pakete zum Beispiel aus Flug- und Hotelbuchungen nur
gering abgesichert. Aus Sicht des vzbv reicht es nicht aus, dass
Verbraucher:innen durch entsprechende Informationspflichten Pauschalreisen und
Verbundene Reiseleistungen besser unterscheiden können. Wichtig ist die
angemessene Hilfe, wenn auf der Reise etwas schiefläuft. Deshalb fordert der
vzbv, die Kategorie Verbundene Reiseleistung zu streichen. Die Bündelung von
mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen muss stets als Pauschalreise
gelten.
Bildnachweis:
© AA
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