Tourexpi
Betroffen sind vor allem
Programme zur Förderung der Elektromobilität, Erzeugung von regenerativen
Kraftstoffen und Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Die Bundesregierung darf nicht
weiter Vertrauen verspielen. Die Zusage aus dem Koalitionsvertag, die Mittel
aus den Einnahmen der Luftverkehrsteuer zur Förderung für Klimaschutzprogramme
im Luftverkehr einzusetzen, darf nicht tatenlos verstreichen. Eine künftige
Prioritätensetzung im Bundeshaushalt muss den Fokus auf drei Bereiche legen.
Hier sind Fördermaßnahmen für die klimaneutrale Transformation der Flughäfen
unabdingbar.
Erstens: Umstellung auf
regenerative Quellen für Strom und Wärme
Die dringend notwendigen
Investitionen zur Errichtung von Anlagen zum Bezug, der Erzeugung sowie
Speicherung von erneuerbaren Energien fallen in diesen Bereich. Das umfasst
beispielsweise die Errichtung von Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen, die
Anbindung an das regionale Fernwärmenetz oder die Umstellung der lokalen Wärme-
und Stromerzeugung v.a. bei Blockkraftheizwerken (BHKW) auf regenerative
Quellen.
Zweitens: die Energieeffizienz
und Senkung des Energieverbrauchs
Flughäfen sind vergleichbar
mit Kleinstädten. Die Infrastruktur und die Gebäude eines Flughafens sind die
wesentlichen Energieverbraucher an einem Flughafen. Die Senkung dieses
Verbrauchs leistet einen großen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Zu diesem
Bereich zählen bspw. die Investitionen in effiziente Beleuchtung (Landseite,
Gebäude & luftseitige Infrastruktur) und Klimatisierung, Heizung &
Lüftung sowie intelligente Gebäudesteuerung.
Drittens: die nachhaltige
Mobilität
Die Umstellung der
Fahrzeugflotte mittels Elektromobilität sowie ggf. anderer Antriebstechnologien
bzw. Kraftstoffe trägt wesentlich zur Emissionsreduktion am Standort
bei.
Hierzu erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Wenn Förderkürzungen mit einer
gleichzeitigen Steuererhöhung einhergehen, verliert der Luftverkehr doppelt.
Wir sind nicht die einzige Branche, die unter der straffen
Haushaltskonsolidierung leidet, aber wir gehören zu den wenigen, die
gleichzeitig auch noch eine Steuererhöhung verkraften müssen. Die aktuelle
Situation schwächt die Wirtschaftskraft unseres Landes, belastet die
Widerstandsfähigkeit der Flughäfen und erschwert die Erreichung der Klimaziele.“
Im Koalitionsvertrag der
Ampel-Regierung stehe etwas anderes, so Beisel: „Die Einnahmen der
Luftverkehrsteuer sollten zur Förderung der klimaneutralen Transformation
eingesetzt werden. Neue Gesetzgebung und Regulierung müssen sich daran
ausrichten, Luftverkehr zu entwickeln, nicht ihn einzuengen. Der Luftverkehr in
Deutschland braucht eine Neuausrichtung mit folgenden Zielen: Stärkung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Anpassungsmöglichkeit an
den wirtschaftlichen und technologischen Wandel, feste Zusagen bei der
klimaneutralen Transformation.“
Und Ralph Beisel weiter:
„Die Luftverkehrsteuer führt
zu einem Verlust an Wertschöpfung in Deutschland und zu klaren, einseitigen
Wettbewerbsnachteilen gegenüber den europäischen Nachbarn. Der
Flughafenstandort Deutschland wird im europäischen Wettbewerb um neue Strecken
zusehends für Airlines unattraktiv. Mit der 25%igen Erhöhung der
Luftverkehrsteuer zum 01. Mai 2024 verdoppelt sich der Anteil der
regulativen Abgaben, Steuern und Gebühren gegenüber 2019*. Infolge dieser
Belastungen kehren Airlines dem deutschen Markt zunehmend den Rücken. Neue
Strecken werden im Ausland aufgebaut. Zum Nachteil von Privat- und
Geschäftsreisenden, die kein nachfragegerechtes Angebot erhalten. Angesicht
dieser klaren Faktenlage erwarten wir von der Bundesregierung eine deutliche
Kurskorrektur.“
*Zu den regulativ bedingten
Standortkosten gehören neben der Luftverkehrsteuer insbesondere die
Luftsicherheitskosten. Einen kleineren Anteil machen die Flugsicherungsgebühren
aus. Nur 9 von 27 EU-Mitgliedstaaten erheben überhaupt eine Luftverkehrsteuer.
Deutschland ist das Mitgliedsland mit den zweithöchsten Steuersätzen.
Bildnachweis:
© ADV
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